Cloudservices kündigen – das gibt es zu beachten
Nähern wir uns dem Begriff Cloud Computing nochmal ganz von Anfang an: Unter dem Begriff „Cloud Computing“ verstehe ich die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Computingdiensten über das Internet. Zur Infrastruktur zählen mitunter die Rechenleistung, die Anwendungssoftware als Dienstleistung oder auch der zur Verfügung gestellte Speicherplatz. Aus technischer Sicht handelt es sich um IT-Dienstleistungen, die über das Rechnernetz angeboten werden, wobei diese nicht automatisch am lokalen Rechner installiert sind. Die Angebote und Nutzungen solcher Dienstleistungen erfolgen über Protokolle, technische Schnittstellen und über den Webbrowser.
Soviel zum theoretischen. In der Praxis nutzen wir sicherlich alle den ein oder anderen Cloudservice – gratis oder bezahlt. Dabei funktionieren die bezahlten Services in der Regel nach dem Abo-Prinzip: Man schließt einen Vertrag ab, der monatlich vergütet wird. Der Vertrag kann dann – je nach Anbieter – innerhalb von wenigen Wochen bis zu einem Jahr gekündigt werden.
Ich habe mir einige Cloud-Speicherdienste und deren Kündigungsmodalitäten angesehen.
Telekom Magenta Cloud
Hat der Kunde die Telekom Magenta Cloud genutzt und möchte diese nun kündigen, so ist dieser Vorgang im Online-Kundencenter möglichen. Wurde der Vertrag beendet, hat der Kunde keinen Zugriff mehr. Die Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Kunde muss sich zuerst in das Online-Kundencenter einloggen und in weiterer Folge auf den Punkt „Extras“ klicken. Danach klickt der Kunde auf „Magenta Cloud“, sodass sich der Magenta Cloud-Bereich öffnet. Auf der nächsten Seite findet sich der Punkt „Meine gebuchten Nutzer“ – hier klickt der Kunde auf den Punkt „Abmelden“. In weiterer Folge erscheinen Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. Befolgt der Kunde alle Punkte, so hat er am Ende den Dienst der Telekom gekündigt. Wer seinen Telekom-Vertrag gleich ganz loswerden möchte, nutzt am besten einen Kündigungsdienst.
Der iCloud-Speicher
Der Kunde muss zuerst die „Einstellungen“-App auf dem iPad, auf dem iPod touch oder auf dem iPhone öffnen. Unter „Allgemein“ findet der Kunde den Punkt „Speicher- und iCloud-Nutzung“. Klickt der Kunde auf „Speicher verwalten“, so kann er anschließend auf den Punkt „Speicherplan ändern“ klicken. Der Kunde muss die „Downgrade-Option“ auswählen und sich mit seinem Passwort anmelden. Es steht ein kostenloser Basis-Speicher zur Verfügung – ein Klick genügt, sodass die kostenlose Variante aktiv wird. Zu beachten ist aber, dass der Downgrade erst mit dem Monatsende gültig wird. Es spielt aber keine Rolle, ob der Downgrade am Monatsersten oder erst gegen Ende des Monats vorgenommen wurde. Es gibt keine Kostenrückerstattung, da der Downgrade erst mit dem Ende des bezahlten Monats in Kraft tritt.
Google Drive
Das Abo kann jederzeit gekündigt werden, sodass es zu keiner automatischen Vertragsverlängerung kommt. Bei Google Drive gibt es aber keine Kostenrückerstattung. Um den Vertrag zu kündigen, muss der Kunde diese Seite besuchen. In weiterer Folge klickt er auf den Preis des in Frage kommenden Abos und klickt auf den Punkt „Abonnieren“. In weiterer Folge erhält der Kunde eine E-Mail – das Abo wird entweder zur Gänze gekündigt oder mitunter verändert, wenn etwa ein geringerer Speicherplatz gewählt wurde.
Kunden müssen auf das Kleingedruckte achten
Wer Cloudservices nutzt, sollte im Vorfeld die verschiedenen Leistungen berücksichtigen und sich schon zu Beginn informieren, ob und wie die Dienstleistung gekündigt werden kann. Auch wenn die Vorgehensweisen sehr ähnlich sind, gibt es doch ein paar Unterschiede, die keinesfalls außer Acht gelassen werden sollten. So muss der Kunde, wenn er sich für Google Drive entscheidet, das gesamte Jahr bezahlen; es ist daher nicht von Vorteil, wenn der Downgrade unter dem Jahr erfolgt.
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